FAQ in der Studienberatung zum Master Forstwirtschaft
Zulassung
Q: Muss ich bei der Bewerbung um einen Studienplatz das forstliche Bachelorstudium bereits abgeschlossen haben?
A: Nein. Eine Zulassung ist auch dann möglich, wenn noch einzelne Prüfungsleistungen offen sind. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind aus einem 6-semestrigen Bachelor-Studiengang mindestens 150 ECTS-Punkte, aus einem 7-semestrigen mindestens 180 ECTS-Punkte nachzuweisen. In diesen Fällen kann die Zulassung mit der Auflage erfolgen, im Laufe des ersten Mastersemesters den Bachelorabschluss endgültig nachzuweisen. Bei Zulassungen für das Sommersemester muss dieser Nachweis der HFR bis zum 30. Juni, bei Zulassungen zum Wintersemester bis zum 15. Dezember vorgelegt werden. Denken Sie aber bitte daran, dass die Masterkurse anspruchsvoll sind und v.a. auch viel Eigenarbeit verlangen. Das heißt: der Studieneinstieg sollte nicht durch noch offene Leistungen aus dem Bachelor-Studium über Gebühr belastet werden.
Q: Ich habe einen Bachelor-Abschluss in einem anderen Bereich als Forstwirtschaft oder Forstwissenschaften. Kann ich den Master Forstwirtschaft trotzdem studieren?
A: Nein. Das Studienprogramm ist als konsekutiver Master eingerichtet. Es setzt einen forstlichen Bachelor-Abschluss voraus.
Q: Muss mein Bachelorabschluss überdurchschnittlich sein, damit ich zugelassen werde? Gibt es ein Ranking bei der Zulassung?
A: Es werden 20 Studienplätze pro Jahr vergeben. Solange die Zahl der Bewerbungen darunterliegt, ist die Forderung eines überdurchschnittlichen Bachelorabschlusses ausgesetzt. Dies ist derzeit (Jan 2025) der Fall.
Q: Ich habe meinen Bachelor-Abschluss an einer Hochschule oder Universität außerhalb des Bologna-Raumes abgelegt. Kann ich den Master Forstwirtschaft in Rottenburg studieren?
A: Ja. Dazu legen Sie Ihrer Bewerbung eine Anerkennungsbescheinigung des Studienkollegs Konstanz bei. Diese Stelle ist in Baden-Württemberg für das Anerkennungsverfahren zentral zuständig. Dort wird Ihre Studierfähigkeit in Bezug auf Sprachfertigkeit und fachliche Qualifikation geprüft und ggf. bestätigt. Diese Bescheinigung ist für eine Zulassung erforderlich.
Q: Ich habe meinen Bachelor mit 180 ECTS-Credits (6 Semester) abgeschlossen. Kann ich den Master Forstwirtschaft in Rottenburg studieren?
A: Ja. Dazu müssen Sie vor Studienantritt weitere 30 ECTS-Credits erbringen. Um diese zu erwerben, müssen Sie ein Anpassungssemester absolvieren. Im Rahmen einer individuellen Anpassungsvereinbarung wird mit Ihnen dafür ein Paket an Studienleistungen vereinbart. Eine individuelle Studienberatung ist hierfür unbedingt erforderlich. Weitere Informationen zum Anpassungssemester finden Sie hier.
Q: Wie viele Zulassungen beim Masterstudiengang Forstwirtschaft gibt es jährlich?
A: Jährlich werden bis zu 20 Plätze vergeben.
Inhalte
Q: Ist der Studiengang wirklich interdisziplinär angelegt?
A: Ja. Die Module sind fächerübergreifend angelegt. In der Lehre werden Fragestellungen aus unterschiedlichen fachlichen Blickwinkeln betrachtet. Einige Lehrveranstaltungen finden mit zwei Dozenten aus unterschiedlichen Fachgebieten statt. Die breit angelegten Module werden mit fachübergreifenden Prüfungen abgeschlossen. Die in das Studium eingebundenen Praxisprojekte sind stets interdisziplinär ausgerichtet.
Q: Wie hoch ist der Praxisanteil im Studium?
A: Die praxisorientierte Ausbildung ist ein Markenzeichen der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg. Im Masterstudiengang wird dieses Konzept durch Übungen, Projektarbeiten, Gastreferenten aus der Praxis, Lehrfahrten und Exkursionen, Seminare und die Arbeit mit realen Waldsituationen und -daten umgesetzt. Dabei werden Fragestellungen aus der Praxis aufgegriffen. Zudem bekommen Sie durch zahlreiche Kontakte gute Einblicke in den Alltag von Führungskräften im forstlichen Berufsfeld.
Q: Kann ich während des Studiums ein Semester im Ausland absolvieren?
A: Während der beiden Fachsemester werden wesentliche Inhalte vermittelt, die in dieser Form an Studienorten außerhalb Deutschlands nicht abgedeckt werden. Im Rahmen des Wahlmoduls können Sie auch Studienleistungen an einer ausländischen Hochschule oder Forschungsreinrichtung absolvieren. Ihre Masterarbeit können Sie ggf. im Ausland verfassen. Weitere Auslandsaufenthalte sind möglich, wirken allerdings studienzeitverlängernd.
Q: Werden Rottenburger Masterabsolventinnen und -absolventen nur für Baden-Württemberg ausgebildet?
A: Nein. Das breit gefächerte Angebot an Lehrinhalten setzt sich mit forstlichen Themen auseinander, die in ganz Deutschland und darüber hinaus im mitteleuropäischen Raum relevant sind. Unsere Absolventinnen und Absolventen sind in zahlreichen Bundesländern und darüber hinaus v.a. im deutschsprachigen Raum tätig.
Sofern Sie eine Tätigkeit in der öffentlichen Forstverwaltung anstreben, ist der Masterabschluss als Zugangskriterium zu den Laufbahnausbildungen für den höheren Forstdienst aller Bundesländer anerkannt.
Rahmenbedingungen des Studiums
Q: Kann ich den Master Forstwirtschaft berufsbegleitend studieren?
A: Der Studiengang ist grundsätzlich als Vollzeitstudium in Präsenz eingerichtet. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit zum Studium in Teilzeit. Rechtliche Grundlage dafür ist die HFR-Satzung zum Studium in Teilzeit.
Bei einem Teilzeitstudium vereinbaren Sie mit dem Studiengang eine Auswahl an Lehrveranstaltungen, die Sie im jeweiligen Semester belegen. Das Studium verlängert sich entsprechend. Beim Studium in Teilzeit sollten Sie nicht nur auf den Umfang der Lehrveranstaltungen achten, sondern auch an die erhebliche Eigenarbeit denken. Ein Beratungsgespräch vor Aufnahme des Studiums in Teilzeit ist erforderlich. Denken Sie bitte auch daran, den Studienumfang mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrem sozialen Umfeld abzustimmen, aber auch Finanzierungsfragen zu klären.
Q: Ist ein Teilzeitstudium nur berufsbegleitend zulässig?
A: Nein. Ein Studium in Teilzeit ist auch aus anderen Gründen möglich, z.B. familienbegleitend, bei Pflegefällen im persönlichen Umfeld, bei einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.
Q: Kann ich auch online an den Lehrveranstaltungen teilnehmen?
A: Der weit überwiegende Teil der Lehrangebote findet nur in Präsenz statt. Nur in Einzelfällen werden Vorlesungen oder Vorträge online übertragen.
Q: Wird der Master Forstwirtschaft in Englisch unterrichtet?
A: Die Unterrichtssprache ist grundsätzlich deutsch. Einzelne Studieninhalte werden auch in Englisch behandelt und diskutiert. Unter den Materialien finden sich regelmäßig auch englische Texte.
Q: Werden für den Masterstudiengang Studiengebühren fällig?
A: Sofern Sie Staatsbürger eines Staates außerhalb der EU sind oder als EU-Bürger bereits ein Master-Studium erfolgreich abgeschlossen haben, werden Studiengebühren fällig. Ansonsten zahlen Sie nur die üblichen Verwaltungsgebühren und Semesterbeiträge.
Q: Wie ist das Wohnungsangebot in Rottenburg?
A: Durch den Studiumsabschluss oder den Wechsel von Studierenden werden regelmäßig zum Semesterende Wohnungen frei. Die Hochschule stellt gerne Hinweise zur Unterkunftssuche zur Verfügung. Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim stellt den Studierenden 46 Wohnheimzimmer in Rottenburg zur Verfügung. Auskunft über die Studentenwohnheime finden Sie hier.
Q: Welche Beratungsangebote kann ich in Anspruch nehmen?
A: Für die fachliche Beratung zum Studiengang wenden Sie sich gerne an die Studiengangkoordination oder Studiengangleitung. Für darüber hinaus gehende Fragen können Sie auch die Zentrale Studienberatung der HFR in Anspruch nehmen.
Sie können auch die Beratung zur Chancengleichheit und Gleichstellung mit den Beauftragten in Anspruch nehmen.
Q: Wie ist der Betreuungsschlüssel, also das Verhältnis von Studierenden zu Professoren und Professorinnen?
A: Auf max. 20 Studierende eines Jahrgangs kommen 15 Dozentinnen und Dozenten, außerdem weitere Gastdozenten.
Berufliche Perspektive:
Q: Bin ich mit dem Master Forstwirtschaft für die 4. Qualifikationsebene/Einstiegsamt bzw. den höheren Forstdienst der Bundesländer ausgebildet?
A: Ja. Die inhaltlichen Anforderungen der Forstverwaltungen des Bundes und der Bundesländer werden durch die Ausgestaltung des Studiengangs eingehalten. Der Master eröffnet die Zugangsmöglichkeit zur Laufbahnausbildung für den höheren Forstdienst. Über die Zulassung dazu entscheidet jedoch nicht die Hochschule, sondern der jeweilige Ausbildungsträger.
Q: Kann ich mit dem Master Forstwirtschaft eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen und promovieren?
A: Ja. Bedenken Sie jedoch, dass Sie sich mit der Wahl des Studiengangs für einen praxis- und anwendungsorientierten Studiengang entscheiden, der in erster Linie berufsqualifizierend ist. Seit 2023 besteht an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg, wozu auch die HFR gehört, die Möglichkeit zur Promotion.
Q: Wie sind derzeit die Chancen, einen Arbeitsplatz in der Forstwirtschaft, in den Forstverwaltungen oder im forstlichen Umfeld zu finden?
A: Die Einstellungssituation im gesamten forstlichen Berufsfeld sind aktuell günstig.
Q: Kann ich mit dem Masterabschluss noch Revierleiter/in werden?
A: Voraussetzung für den Revierdienst in öffentlichen Forstbetrieben ist die Laufbahnausbildung für den gehobenen Forstdienst. Die Zulassung dazu erfordert regelmäßig einen forstlichen Bachelor-Abschluss. Der Forstmasterabschluss ersetzt diese fachliche Anforderung nicht. Die Zulassung zur Laufbahnausbildung erfolgt durch die Bundesländer, in Baden-Württemberg auch durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Erkundigen Sie sich deshalb bei der Landesforstverwaltung des Bundeslandes, in dem Sie künftig tätig werden wollen, ob Sie nach dem Masterstudium noch in den gehobenen Dienst eintreten können.
Informationsveranstaltungen
Q: Bei welchen Gelegenheiten kann ich mich persönlich über den Studiengang informieren?
A: Jederzeit in einem persönlichen Beratungsgespräch an der HFR per Telefon, Mail
https://www.hs-rottenburg.net/studium/msc-forstwirtschaft/ansprechpersonen/studiengangsleiterin/
oder
https://www.hs-rottenburg.net/studium/msc-forstwirtschaft/ansprechpersonen/studiengangskoordinatorinnen/
oder Videoschaltung mit der Studiengangkoordination. Darüber bestehen Informationsmöglichkeiten bei den zweimal jährlich stattfindenden Studieninformationstagen an der Hochschule sowie bei zahlreichen Messen und weiteren Veranstaltungen.