Zusatzqualifikationen

Studierende haben aus den Wahlpflichtmodulen des Hauptstudiums Fächer im Umfang von mindestens 6 ECTS-Punkten auszuwählen. Wahlpflichtfächer dürfen bereits ab dem 3. Semester belegt werden. Einige der Wahlpflichtfächer stellen besondere Zusatzqualifikationen dar. Beispiele hierfür sind:  

  • Vorbereitungskurs FLL-zertifizierter Baumkontrolleur
    Zahlreiche Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber erwarten von Personen, die auf ihren Flächen die Baumkontrolle zur Bewertung der Verkehrssicherheit von Bäumen durchführen, die Einhaltung der Richtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.). Der Kurs dient der Vorbereitung auf die Prüfung der FLL zum zertifizierten Baumkontrolleur. Die Teilnehmer des Kurses können sich nach einer nachgewiesenen einjährigen praktischen Tätigkeit im Bereich Baumpflege und Baumkontrolle zu einer Prüfung anmelden (kann ggf. von der Hochschule koordiniert oder organisiert werden).
  • Seilklettertechnik A-Kurs (SKT-A)
    Die Teilnehmer erwerben Grundlagenkenntnisse der Seilklettertechnik. Im Rahmen des einwöchigen Lehrganges werden die Themen UVV, Sicherheitstheorie, Material- und Ausrüstungskunde, Knotenkunde, Baumansprache, Techniken zum Seileinbau, Aufstiegstechniken und -methoden, Sicherungs- und Arbeitstechniken, Rettung und Abseiltechniken vermittelt. Die Teilnehmer erlangen bei erfolgreicher Abschlussprüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, die offizielle Bescheinigung über einen SKT-A-Kurs.  
  • Berufs-und Arbeitspädagogik (Ausbilder-Eignung)
    Nach § 30 Abs. 2 Nr. 3 Berufsbildungsgesetz (BBIG) wird durch das Bestehen der Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung die fachliche Eignung als Ausbilder für anerkannte Ausbildungsberufe nachgewiesen.
    Zusätzlich ist, nach § 30 Abs. 5 BBIG, für die Ausübung der Ausbildertätigkeit der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gesondert nachzuweisen. Näheres ist in der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21. Januar 2009 geregelt. Die Teilnahme am Wahlpflichtfach „Berufs- und Arbeitspädagogik (BAP)“ bereitet auf Prüfung nach der AEVO vor. Das Bestehen der theoretischen und praktischen Teile der BAP-Prüfung wird von der zuständigen Stelle als Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach BBiG anerkannt und durch eine offizielle Bescheinigung der Ausbilder-Eignung nach §6 (2) Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) bestätigt.
  • Jagdschein
    Die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg ist nach §19 der Jägerprüfungsordnung vom 17. Februar 2011 privilegiert, für ihre Studierende des Bachelor-Studiengangs Forstwirtschaft die Prüfung zum Erlangen des Jagdscheins abzunehmen. Die Prüfung ist bestanden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 
  1. Die Studierende müssen die Bachelor-Vorprüfung bestehen, d.h. alle Prüfungen der ersten beiden Semester. In diesen regulären Studieninhalten sind die Prüfungen in Zoologie, Wildbiologie, Wildökologie, Jagdwirtschaft und Jagdbetriebslehre enthalten.
  2. Außerdem müssen ein Waffensachkundenachweis erbracht und die Mindestanforderungen im jagdlichen Schießen nachgewiesen werden. Dazu wird ein separater kostenpflichtiger Kurs angeboten.
  3. Und schließlich wird ein Nachweis der jagdpraktischen Ausbildung verlangt. Dazu werden geeignete Angebote im Rahmen der Lehrjagd eröffnet.

    Von der Hochschule wird dann eine Bescheinigung ausgestellt mit der beim Landratsamt des Hauptwohnsitzes der Jagdschein beantragt werden kann. Dafür werden außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Versicherungsnachweis benötigt.
  • Waldpädagogik Zertifikat
    Durch die Teilnahme an sog. Waldpädagogik-Wahlpflicht-Modulen und eines mind. 40 stündigen Praktikums besteht die Möglichkeit sich über die im Studium geforderten waldpädagogischen Inhalte weiter zu qualifizieren und, nach Ablegung einer zusätzlichen Prüfung, das Zertifikat Waldpädagogik zu erlangen. Das Zertifikat berechtigt zur Führung der Bezeichnung: “staatlich zertifizierte/r Waldpädagoge/-in“.