Studium im Ausland
Studierende, die während ihres Studiums ein Auslandssemester absolvieren möchten, um ihre fachlichen und personalen Kompetenzen in einem internationalen Umfeld zu erweitern sowie ihre spätere berufliche Aussichten zu verbessern, werden durch die HFR, insbesondere durch die Internationalisierungsbeauftragten der einzelnen Studiengänge und das Akademische Auslandsamt der HFR, beraten und unterstützt. Bei den B.Sc.-Studiengängen bietet sich insbesondere das 3. oder 4. Semester, bei den M.Sc.-Studiengängen das 2. (SENCE) bzw. 3. Semester (ReBa) für ein Auslandsstudium an. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, Ihren Auslandsaufenthalt erfolgreich zu planen.
Individuelle Beratung
Einen möglichen Auslandsaufenthalt sollten Sie immer mit der/dem Internationalisierungsbeauftragte/n der einzelnen Studiengänge und den Ansprechpersonen im Akademischen Auslandsamt koordinieren. Mit den Planungen für ein Auslandsstudium sollte ein Jahr im Voraus begonnen werden.
Anerkennung / Anrechnung von Leistungspunkten
Die Lissabon Konvention regelt die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sowie Studien-Teilleistungen. Grundsätzlich werden die von Ihnen im Ausland erworbenen vergleichbare Leistungen an der HFR anerkannt.
Erstrebenswert ist es, möglichst viele Leistungspunkte an der von Ihnen besuchten ausländischen Hochschule zu erwerben, um ein Überschreiten der Regelstudienzeit zu vermeiden. Einzelne, nicht im Ausland angebotene (Teil-) Module können Sie nacharbeiten. Planen Sie dies rechtzeitig mit den zuständigen StudiengangleiterInnen sowie den Fach- oder Modulverantwortlichen.
Studienvereinbarung
Bitte füllen Sie das Dokument „Studienvereinbarung für ein Auslandsstudium“ aus und lassen es von den Fachdozenten unterschreiben.
Learning Agreement
Durch ein vorab geschlossenes Learning Agreement zwischen Ihnen, der Heimathochschule/entsendende Einrichtung (an der HFR der/die StudiengangsleiterIn) und der Gasthochschule/aufnehmende Einrichtung ist eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungspunkte gewährleistet.
Studium an einer Partnerhochschule
Wählen Sie eine geeignete Partnerhochschule für Ihren Studiengang aus.
Informieren Sie sich frühzeitig über passende Kurse und Semesterzeiten an der Partnerhochschule. Die fachliche Beratung und Information von Studierenden, die im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren wollen, liegen bei den Internationalisierungsbeauftragten der einzelnen Studiengänge. Besprechen Sie mit diesen die ausgewählten Kurse und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen.
Nach diesem Gespräch füllen Sie das Learning Agreement/ Lernvereinbarung aus, lassen es von den StudiengangsleiterInnen unterschreiben und geben das unterschriebene Formular zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für eine Förderung im Akademischen Auslandsamt Südflügel Raum 24/2 ab.
Das Akademische Auslandsamt nominiert Sie an der Partnerhochschule. Der anschließende Bewerbungsprozess findet zwischen der Partnerhochschule und dem Studierenden statt.
Studium als Freemover
Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, mit der die HFR keine Kooperation unterhält, können Sie sich als Free Mover an der ausgewählten Hochschule bewerben. Informieren Sie sich auf der Homepage über Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren für Free Mover. Informieren Sie sich über die weiteren Schritte im International Office Südflügel Raum 24/2.
Vor dem Auslandaufenthalt
Nachdem Sie eine Zusage für einen Studienplatz an der Partnerhochschule erhalten haben, nehmen Sie wie gewohnt an der Rückmeldung an der HFR teil und informieren die Studierendenverwaltung über das Auslandssemester.
Krisenvorsorgeliste ELEFAND (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland)
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land, das sie besuchen, und von der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswärtigen Amts einzutragen.
Visum
Wenn Sie außerhalb der EU studieren, kümmern Sie sich rechtzeitig um ein Visum. Informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Botschaft oder des Konsulats. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts unter Länderinformationen.
Versicherungsschutz
Es besteht die Möglichkeit über die Gruppenversicherung des DAAD eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Krankenversicherung in der EU: In der Regel sind Sie im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens zu den landesüblichen Konditionen versichert. Sie benötigen für den Auslandsaufenthalt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Für alle anderen Länder müssen Sie eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Fremdsprachenkenntnisse
Um an einer Partnerhochschule im Ausland studieren zu können, werden in der Regel Sprachkenntnisse (mindestens B1 Level) gefordert. Für eine Bewerbung an der California State University, USA muss ein ToEFL Test (Test of English as a Foreign Language) absolviert werden und eine bestimmte Punktzahl(Score) erreicht werden. Der ToEFL Test wird mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht.
Sprachtests (OLS, Online Language Support)
Gute Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Ausland. Über den folgenden Link stellt die EU Academy allen Erasmus+ Geförderten Sprachkurse zu Verfügung: https://academy.europa.eu/local/euacademy/pages/course/community-overview.php?title=learn-a-new-language
Nach der Rückkehr aus dem Ausland
Bericht
Studierende, die ein Baden-Württemberg-Stipendium erhalten: Ein Formblatt inkl. Hinweisen zur Erstellung des Erfahrungsberichts ist in BWS-World auf Deutsch und Englisch verfügbar. Der Erfahrungsbericht muss innerhalb von vier Wochen nach Ende des Stipendienzeitraums per E-Mail an das Akademischen Auslandsamt geschickt werden und auf BWS-World hochgeladen werden.
Studierende, die eine ERASMUS Förderung erhalten: Geförderte sind dazu verpflichtet, nach Abschluss der Mobilität die EU-Umfrage zu beantworten. Der Link für die Umfrage wird automatisch an die Hochschul-E-Mail Adresse des Studierenden verschickt.
Studierende, die eine PROMOS Förderung erhalten: Nach Abschluss der Förderung hat der Geförderte innerhalb von 2 Monaten einen Erfahrungsbericht (siehe Vorlage Ilias) an das Akademische Auslandsamt zu erbringen.
Zeugnis/Transcript of Records
Wenn Sie an einer Partnerhochschule studiert haben, wird Ihr Zeugnis/Transcript of Records in der Regel an das Akademische Auslandsamt der HFR geschickt. Nach Eingang des Zeugnisses werden Sie per E-Mail informiert, dass Sie das Zeugnis im Akademischen Auslandsamt abholen können. Legen Sie das Zeugnis zusammen mit dem Formular „Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen“ dem/der StudiengangsleiterIn vor.
Alle Stipendien-Ausschreibungen sowie Formulare finden Studierende der HFR auf der ILIAS-Lernplattform - Infos aus der Verwaltung - Akademisches Auslandsamt. https://ilias.hs-rottenburg.de/
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Anja Hoh
Betriebsleitung Akademisches Auslandsamt, ERASMUS-Hochschulkoordinatorin
T. +49 7472/951-208
hoh@ hs-rottenburg.de
Tanja Münch
Akademisches Auslandsamt
T. +49 7472/951-285
muench@ hs-rottenburg.de