ERASMUS + Personalmobilität
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Die finanzielle Förderung der Mobilität orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in den Zielländern. Die Reisekosten werden in Abhängigkeit der Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität ermittelt.
Weiterbildungsangebote zu International Weeks, Sprachkursen, Job Shadowing finden Sie unter:
Bei Interesse kommen Sie gerne auf das Akademische Auslandsamt zu.