ERASMUS + Dozentenmobilität
Mobilität zu Unterrichtszwecken: Lehrendenmobilität und ausländisches Unternehmenspersonal
ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Folgender Personenkreis kann u. a. beispielsweise im Bereich STA gefördert werden:
- Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Unternehmenspersonal (Incoming)
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Die finanzielle Förderung der Mobilität orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in den Zielländern. Die Reisekosten werden in Abhängigkeit der Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität ermittelt.