Organigramm Arbeitsschutz

Die Organisation des Arbeitsschutzes an der HFR ist unterteilt in drei Säulen. 1. normsetzend/überwachend, 2.Verantwortlichkeit und 3. beratend/unterstützend. Normsetzend/überwachend ist der Staat und die Unfallversicherungsträger. Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist die HFR (Rektorat, Bereichsleiter, vertraglich besonders Beauftragte) und die HFR-Mitglieder. Beratend/unterstützend ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, der Sicherheitsbeauftragte und der Personalrat. Darunter gibt es den Arbeitsausschuss (ASA) dieser ist koordinierend und beratend tätig. Er unterstütz in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitssicherheit, sowie in der Gesundheitsinformation.
Petra Martin
Dipl.-Betriebswirtin (FH) Petra Martin

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Geschäftsstelle Hochschulorgane

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