Studium und Familie
Immer häufiger nehmen Studierende neben ihrem Studium familiäre Aufgaben wahr. Ein Studium mit Kind(ern) und/oder zu pflegenden Angehörigen stellt aber auch immer eine besonders herausfordernde Situation dar.
Der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg ist es ein besonderes Anliegen, diesem Kreis von Studierenden Unterstützung und Beratung bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie zukommen zu lassen. Im Einzelnen können Studierende mit familiären Betreuungsaufgaben über folgende Möglichkeiten eine Flexibilisierung ihres Studienverlaufs erreichen.
Bitte beachten Sie, dass zu allen genannten Punkten weitere Informationen bzw. Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen Ihrer Studiengänge enthalten sind.
Rücktritt oder Abmeldung von Modulprüfungen mehrweniger
- Rücktritt von Modulprüfungen: Kann ein Studierender an einer Prüfung trotz Anmeldung nicht teilnehmen, so bedarf es für den Rücktritt eines triftigen Grundes. Dies kann beispielsweise Krankheit am Prüfungstag sein. Für Studierende mit Kindern steht der Krankheit des Studierenden die Krankheit eines von ihnen zu versorgenden Kindes gleich. D.h. ein triftiger Grund liegt auch vor, wenn das betreute Kind erkrankt ist.
- Abmeldung von Modulprüfungen: Studierende gelten mit Antritt eines Fachsemesters als angemeldet für die in diesem Semester stattfindenden Prüfungen. Es bedarf einer aktiven Abmeldung von Prüfungen, wenn Studierende Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt ablegen wollen. Diese Möglichkeit besteht selbstverständlich auch für Studierende mit familiären Betreuungsaufgaben. Bitte beachten Sie dabei aber, dass eine Abmeldung nicht zu einer Verlängerung der Prüfungsfristen führt. D.h. Prüfungen können durch Abmeldung nicht beliebig weit verschoben werden. Es sollte deshalb unbedingt geprüft werden, ob nicht ein Rücktritt (s.o.) begründet werden kann. Beachten Sie bei Ihren Entscheidungen auch, dass ein fachlich sinnvoller Aufbau des Studiums weiterhin gewährleistet sein sollte. Wenden Sie sich für entsprechende Informationen an Ihren/Ihre Studiengangleiter/in.
Verlegung von Prüfungszeitpunkten oder Verlängerung von Prüfungsfristen mehrweniger
- Verlegung von Prüfungszeitpunkten: Organisatorisch ist es nicht zu vermeiden, dass Prüfungen auch zu Randzeiten stattfinden. Wir möchten Studierenden mit familiären Betreuungsaufgaben daher nahelegen, sich frühzeitig mit der Studierendenverwaltung in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, ob Prüfungszeiten entsprechend der Betreuungssituation eingeplant werden können.
- Verlängerung von Prüfungsfristen: die Prüfungs- und Studienordnungen der Studiengänge legen Fristen für die späteste Erbringung von Prüfungsleistungen fest (insbesondere Bachelorvorprüfung und Bachelorprüfung). Studierende, die unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes fallen oder bei denen die gesetzlichen Bestimmungen über die Elternzeit greifen, haben Anspruch auf Verlängerung dieser Fristen. Dazu ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Dies gilt ebenso für Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne von § 7 PflZG.
Unterbrechung des Studiums mehrweniger
- Antrag auf Beurlaubung: Grundsätzlich können alle Studierende unter Angabe von wichtigen Gründen eine Beurlaubung vom Studium beim Studierendensekretariat beantragen. Dies gilt insbesondere auch für Studierende mit familiären Betreuungsaufgaben, beispielsweise im Rahmen der Elternzeit. Studierende, die ein Kind betreuen, können analog der gesetzlichen Bestimmungen über die Elternzeit für die ersten drei Lebensjahre des Kindes beurlaubt werden. In besonders begründeten Fällen sogar darüber hinaus (Splitten der Elternzeit). Bitte beachten Sie die Fristen zur Beantragung von Urlaubssemestern und wägen Sie die Vor- und Nachteile von Beurlaubungen ab: Beurlaubte Studierende mit familiären Betreuungsaufgaben sind zwar berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen. Aber: Es besteht während einer Beurlaubung kein Anspruch auf BAföG-Leistungen.
- Unterbrechung des Studiums: Neben der Beurlaubung besteht die Möglichkeit, das Studium über eine Exmatrikulation zu unterbrechen. Diese Option sollte jedoch nur in Fällen herangezogen werden, in denen grundsätzlich in Zweifel steht, ob das Studium fortgesetzt werden kann. Mit einem späteren „Antrag auf Einsetzung in den vorigen Stand“ kann das Studium später in dem Semester fortgesetzt werden, zu dem es unterbrochen wurde. Sollte es mehr Nachfrage nach Studienplätzen im entsprechenden Semester geben als freie Studienplätze, kann Exmatrikulation allerdings bedeutet, dass ein neuerliches Zulassungsverfahren durchlaufen werden muss.
- Integriertes Praxissemester: Die Beschaffung eines Platzes für die betriebliche Ausbildung im integrierten praktischen Studiensemester obliegt grundsätzlich den Studierenden. Studierende mit familiären Betreuungsaufgaben können jedoch Beratung bei der Suche nach geeigneten Praxisstellen in Anspruch nehmen. Bitte setzen Sie sich dafür mit dem Leiter des Praktikumsamts in Verbindung.
Hilfreiche Adressen mehrweniger
Was | Wer / Kontakt |
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Informationen + Beratung zu Schwangerschaft, Finanzierung, Anträge und Formalitäten | Landratsamt Tübingen Schwangerschaftsberatung |
Studieren mit Kind (Infos, Kitas, Wohnen mit Kind, Mensa for Kids) | Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim Tageselternverein Landkreis Tübingen http://www.tageselternverein.de/index.php/eltern Infos zu Elterngeld, Mutterschutz, Elternzeit Jugend-/Familienberatungszentrum Landkreis Tübingen Allgemeine Informationen zur Situation |
Studieren mit zu pflegenden Angehörigen | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Pflegestützpunkt Landkreis Tübingen |
Wichtige Informationen zum Thema „Mutterschutz“: Seit Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Was das für Sie im Einzelnen bedeutet erfahren sie hier. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne auch ans Gleichstellungsbüro wenden.