Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Familiäres Engagement wird bei Studierenden und Mitarbeitenden an der HFR wertgeschätzt. Daher ist es der Hochschule im Rahmen ihrer Gleichstellungs- und Chancengleichheitsmaßnahmen wichtig, Ihnen wesentliche Informationen schnell und übersichtlich zugänglich zu machen.

Service Beratung zur Familienfreundlichkeit:

Das Gleichstellungsbüro der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg ist für Sie als Angehörige/n der Hochschule erste Anlaufstelle für Informationen rund um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Studium. Die einzelnen Situationen und die damit verbundenen Fragen sind sehr individuell und lassen sich meist besser in einem persönlichen Gespräch klären. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin bei:

Gleichstellungsbeauftragte

Angela Siemonsmeier
Prof. Dr. Angela Siemonsmeier

Professur für Waldschutz und Risikomanagement; Gleichstellungsbeauftragte

T. +49 7472/951-273
F. +49 7472/951-200
M.siemonsmeier@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Raum: 324, Südflügel

Stellvertreterin

Gabriele Hägele
M.A. Gabriele Hägele

Zentrale Studienberatung; Referentin für Hochschuldidaktik

T. +49 7472/951-234
F. +49 7472/951-200
M.haegele@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Raum: 130, Südflügel

Studierende wenden sich bitte bezüglich eines Beratungsgesprächs an die Zentrale Studienberatung.

Vereinbarkeit von Familie und Studium mehrweniger

Studierenden wird durch die Flexibilisierung ihrer Studienzeiten die Vereinbarkeit von Studium und Beruf erleichtert. Über die genauen Möglichkeiten informiert die Zentrale Studienberatung (ZSB).

Nützliche Infos für werdende/ frisch gebackene Eltern mehrweniger

Eine Schwangerschaft ist ein privates Ereignis und möchte nicht immer direkt dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Rechtlich gesehen sind Sie auch nicht dazu verpflichtet sie zu melden. Doch die Meldung der Schwangerschaft bietet Ihnen und dem ungeborenen Kind auch Schutzmöglichkeiten.

Wichtige Informationen zum Thema „Mutterschutz“: Seit Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Was das für Sie im Einzelnen bedeutet erfahren Sie auf unserem Infoblatt über Rechte und Verfahren im Rahmen des Mutterschutzgesetzes.

Gesetzliche Grundlagen: Informieren Sie sich hier über das Mutterschutzgesetz.

Wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird, sind die Beraterinnen vom Hilfetelefon „Schwangere in Not“
für Sie da. 
Die Beraterinnen unterstützen Sie unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Glaube, sexueller Orientierung und sexueller Identität. Sie beraten bei Bedarf auch rund um die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt.
Hilfetelefon: 0800 40 40 020

Still- und Wickelräume 

Im Westflügel steht Ihnen im Raum 107 ein Still- und Wickelraum zur Verfügung.
Eine weitere Wickelmöglichkeit finden Sie im Kienzlebau in der Damentoilette (EG).

Arbeitszeitmodelle und Telearbeit mehrweniger

Für Beschäftigte stehen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Arbeitszeitmodelle und Telearbeit zur Verfügung. Genauere Hinweise hierzu finden Sie im Intranet unter „Vorschriften und Satzungen der HFR“.

Kinderbetreuung mehrweniger

Das Gleichstellungsbüro informiert die Beschäftigten und Studierenden der HFR über Möglichkeiten der Kinderbetreuung in den umliegenden Landkreisen und unterstützt bei der Suche nach geeigneten Betreuungsangeboten. Sprechen Sie uns an.

Nachfolgend finden Sie auch eine Übersicht der zuständigen Stellen für die Kinderbetreuung. Die KITAS des Studierendenwerks nehmen nur Kinder auf, die auch in Tübingen bzw. Reutlingen wohnen. Nähere Infos und Ansprechpersonen finden Sie unter:

https://www.my-stuwe.de/kita/

Angebote in Rottenburg:

Kinderferienangebote Rottenburg: 

Angebote in Tübingen:

Kinderferienangebote Tübingen:

Angebote in Reutlingen:

Kinderferienangebote in Reutlingen:

Pflege von Angehörigen mehrweniger

Gesetzliche Grundlagen

Das Pflegezeitgesetz regelt Möglichkeiten zur beruflichen Freistellung bei der Pflege von Familienangehörigen. Informieren Sie sich hier über das Pflegezeitgesetz und welche beruflichen Auszeiten Ihnen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen.

Pflegeunterstützende Angebote

Pflegestützpunkte im Landkreis Rottenburg, Tübingen und Reutlingen:

Im Pflegestützpunkt werden Pflegebedürftige und deren Angehörige umfassend, unabhängig und neutral informiert. Der Pflegestützpunkt ist die zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende und gleichzeitig der Ort, an dem pflegerische, medizinische und soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote vermittelt, koordiniert und vernetzt werden. Dabei wird für jeden und jede ein auf die jeweilige Situation abgestimmtes Vorgehen erarbeitet. Gerne vermitteln wir Ihnen professionelle Hilfe über die Pflegestützpunkte in Rottenburg, Tübingen, Reutlingen. Informationen dazu erhalten Sie im Gleichstellungsbüro.

Alternativ können Sie sich auch direkt mit den Stützpunkten in Verbindung setzen:

Download Linkliste mit weiterführenden Informationen zu Websites und Publikationen zu den Themen:

  • Pflegezeit / Pflegeversicherung
  • Patientenverfügung
  • Gesetze zum Thema Pflege
  • Informationen zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Informationen für Pflegende Angehörige
  • Alzheimer, Demenz und Depressionen im Alter