Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.hs-rottenburg.net/ 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG    

  • Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO
    Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO unter anderem auch Dokumente. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein.
    Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

b) Unverhältnismäßige Belastung    

  • Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.09.2020 erstellt.

Die Webseite wurde von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO) vereinfacht geprüft. Das heißt, dass nicht die gesamte Website, sondern nur einzelne Seiten anhand einer Auswahl aus den insgesamt 141 Anforderungen der Tabelle A.1 des Anhangs A der EN 301 549 sowie des L-BGG und der L-BGG-DVO geprüft wurden.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.03.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

barrierefreiheit@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Prof. Dr. Matthias Scheuber: Beauftragter der Hochschule für Angelegenheiten von Studierenden mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung
Telefon: +49 7472/951-205
E-Mail: scheuber@dont-want-spam.hs-rottenburg.de 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglichsind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@dont-want-spam.barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/ 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.