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Die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung

Veröffentlicht am: 07. April 2025

Blick auf ein grünes Flußtal mit einem Frachter

Der zweite Beitrag des dreiteiligen Essays zur EU-Wiederherstellungs-Verordnung (WVO oder auch kurz Renaturierungsgesetz) des Autorenkollektivs um Prof. Dr. Rainer Luick beschäftigt sich mit dem Inhalt und der Umsetzung. 

Beispielhaft wird der Forstsektor vorgestellt. Weiter werden  Querbezüge zu anderen Rechtsverpflichtungen auf globaler, EU- und nationaler Ebene analysiert. Deutlich wird, dass eine wirksame Umsetzung von folgenden Faktoren abhängig ist: (1) dem konsequenten Abbau von umweltschädlichen Subventionen; (2) der Bereitstellung spezifischer Finanzmittel in ausreichendem Umfang und (3) der Motivation von Flächenbesitzenden und Landnutzenden zur Umsetzungsbeteiligung durch interessante und umsetzbare Anreize. 

Das Essay ist open access und in Englisch unter folgenden Links zugänglich:

Kontakt: Prof. Dr. Rainer Luick, e-mail: luick@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Die Gesamtfläche von organischen Böden (im wesentlichen Nieder- und Regenmoore) in Deutschland beträgt circa 1,8 Mio. ha; das sind 5 % der Gesamtfläche. Davon sind über 90 % entwässert und werden teils sehr intensiv (auch ackerbaulich) bewirtschaftet. Lediglich rund 4 % der organischen Böden sind in einem naturnahen Zustand. Bezogen auf die mit Mooren korrelierenden Lebensräume sind nur 2 % intakt. Die Moorflächen haben circa 13,5 % Anteil an den landwirtschaftlichen Nutzflächen (1,5 von 16,6 Mio. ha), stehen aber für rund 37 % der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft – in Summe circa 53 Mio. t CO2-Äquivalente oder rund 7 % der gesamten deutschen THG-Emissionen. 

Die Bilder zeigen industriellen Abbau von Regenmoortorf in der Diepholzer Moorniederung in Niedersachsen und großflächigen Maisanbau auf Niedermoor im bayerischen Donaumoos bei Leipheim (Bilder Thomas Fartmann und Rainer Luick).