Universität Tübingen assoziiert HFR-Professor
Veröffentlicht am: 31. März 2020
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen assoziiert Prof. Harald Thorwarth.
Eine Universität kann eine*n Professor*in einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften assoziieren, also mit Universitätsprofessor*innen in Promotionsverfahren gleichstellen, wenn es sich dabei um forschungsstarke Hochschullehrer*innen handelt, die qualitativ hochwertige Forschungsaktivitäten nachweisen können. Diese Möglichkeit wurde im Landeshochschulgesetz neu etabliert. Prof. Dr.-Ing. Harald Thorwarth wurde mit Senatsbeschluss der Universität Tübingen vom 12.3.2020 von der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen für fünf Jahre assoziiert.
Prof. Thorwarth hat seit 2013 die Professur für Feuerungstechnik an der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg (HFR) mit dem dazu gehörigen Forschungsgebiet im Bereich der thermischen Anlagentechnik. Außerdem ist er wissenschaftlicher Leiter des Zentrallabors der HFR. Zusammen mit Prof. Kappler (Geomikrobiologie) vom Zentrum für Angewandte Geowissenschaften (ZAG) der Universität Tübingen arbeitet er seit einigen Jahren auf dem Gebiet der Aufbereitung von Aschen aus Verbrennungsprozessen zusammen. Dabei werden Methoden und verfahrenstechnische Prozesse entwickelt, die es erlauben, Aschen z.B. aus Holz- oder Müllverbrennungsanlagen so aufzubereiten, dass die Aschen nicht mehr entsorgt werden müssen, sondern genutzt werden können. Hierbei ist das Ziel mineralische Fraktionen als Dünger und Spurenelemente als Rohstoffe zu nutzen. Abschlussarbeiten und Promotionen werden in diesen Forschungsprojekten gemeinsam betreut.
Die Möglichkeit der Assoziierung ist ein Erfolg der langjährigen Bemühungen auf Landesebene um die Verbesserung der Zugänge zum Promotionsrecht für forschungsstarke HAW-Professor*innen. Sie wurde im Landeshochschulgesetzt etabliert und von den Universitäten umgesetzt. Danach können Hochschulen mit Promotionsrecht HAW-Professor*innen, mit denen sie in Promotionsverfahren zusammenarbeiten, befristet assoziieren. Die Assoziierung setzt einen Antrag der betroffenen Hochschullehrer*innen voraus. Mitwirkungsrechte an der akademischen Selbstverwaltung sind mit der Assoziierung nicht verbunden. Für die Umsetzung der Assoziierung sind die Fakultäten zuständig, bei denen das Promotionsrecht liegt.
„Ich freue mich sehr über diese Entscheidung in Tübingen und gratuliere Herrn Thorwarth ganz herzlich zu diesem Erfolg und der damit verbundenen Auszeichnung sowie Anerkennung seiner Arbeit!“, freut sich Bastian Kaiser, Rektor der HFR.