Die HAW in Baden-Württemberg und Bayern befürworten geplante Reform des Urheberrechts
Veröffentlicht am: 02. März 2017
Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse einer Wissensgesellschaft dringend erforderlich
Digitalisierung und Vernetzung in einer Wissens- und Informationsgesellschaft verändern Lehre und Forschung an den Hochschulen. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Urheberrecht werden den Praxisanforderungen bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien nicht mehr gerecht. Das Bundesjustizministerium hat daher einen ersten Referentenentwurf eines Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes zur Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke zur Diskussion gestellt.
Unterstützung der gemeinsamen Stellungnahme von HRK und dbv
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) haben bereits in einer gemeinsamen Stellungnahme den Referentenentwurf zur Reform des Urheberrechts nachdrücklich begrüßt. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und Bayern schließen sich der Stellungnahme vollumfänglich an. „Für eine innovative Hochschullehre, die die Potentiale der Digitalisierung voll nutzt, sind die durch den Referentenentwurf vorgeschlagenen Änderungen eine Mindestbedingung“, betont der Vorsitzende der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg (HAW BW e.V.) und Rektor der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Prof. Dr. Bastian Kaiser.
Pauschalvergütung gefordert
Autoren und Fachverlage haben im Falle von Nutzungen wissenschaftlicher Veröffentlichungen ein berechtigtes Interesse an einer fairen und angemessenen Vergütung. Prof. Dr. Bastian Kaiser und Prof. Dr. Walter Schober, stellvertretender Vorsitzender von Hochschule Bayern e.V. und Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt, sind sich einig: „Als Vergütungsmodell kommt nur die bewährte Pauschalabrechnung über die Verwertungsgemeinschaften in Frage.“
Reform noch vor der Bundestagswahl erforderlich
Prof. Dr. Walter Schober verdeutlicht: „Die Neuregelung des Urheberrechts hat im Interesse der Wissenschaftler und Studierenden für die Hochschulen höchste Priorität. Wir hoffen, dass die Reform noch vor den Bundestagswahlen im Herbst 2017 verabschiedet wird.“ Eine Verzögerung oder gar ein Scheitern der geplanten Novellierung wäre aus Sicht beider Hochschulverbünde mit großen Behinderungen und Einschränkungen für Lehre und Forschung an den Hochschulen verbunden.